Winter- und Sommerpreise für Ihren Wohlfühlurlaub in St. Christina



Winter
2024 / 2025
Doppelzimmer STANDARD
Übernachtung mit Frühstück
Doppelzimmer STANDARD Halbpension
Doppelzimmer SUPERIOR
Übernachtung mit Frühstück
Doppelzimmer SUPERIOR
Halbpension
05.12.2024 - 21.12.2024
68,00 €
78,00 €
78,00 €
88,00 €
21.12.2024 - 06.01.2025
85,00 €
95,00 €
95,00 €
105,00 €
06.01.2025 - 25.01.2025
68,00 €
78,00 €
78,00 €
88,00 €
25.01.2025 - 01.02.2025
71,00 €
81,00 €
81,00 €
91,00 €
01.02.2025 - 22.02.2025
76,00 €
86,00 €
86,00 €
96,00 €
22.02.2025 - 08.03.2025
78,00 €
88,00 €
88,00 €
98,00 €
08.03.2025 - 22.03.2025
73,00 €
83,00 €
83,00 €
93,00 €
22.03.2025 - 05.04.2025
68,00 €
78,00 €
78,00 €
88,00 €

Sommer 2025
Doppelzimmer STANDARD
Übernachtung mit Frühstück
Doppelzimmer STANDARD Halbpension
Doppelzimmer SUPERIOR
Übernachtung mit Frühstück
Doppelzimmer SUPERIOR
Halbpension
14.06.2025 - 28.06.2025
66,00 €
76,00 €
76,00 €
86,00 €
28.06.2025 - 05.07.2025
68,00 €
78,00 €
78,00 €
88,00 €
05.07.2025 - 26.07.2025
72,00 €
82,00 €
82,00 €
92,00 €
26.07.2025 - 02.08.2025
78,00 €
88,00 €
88,00 €
98,00 €
02.08.2025 - 16.08.2025
82,00 €
92,00 €
92,00 €
102,00 €
16.08.2025 - 23.08.2025
78,00 €
88,00 €
88,00 €
98,00 €
23.08.2025 - 30.08.2025
70,00 €
80,00 €
80,00 €
90,00 €
30.08.2025 - 05.09.2025
80,00 €
90,00 €
90,00 €
100,00 €
06.09.2025 - 27.09.2025
77,00 €
87,00 €
87,00 €
97,00 €

- Hunde sind nicht erlaubt
- Doppelzimmer zur Einzelnutzung + 40€ am Tag
- Preise für die Wochenenden auf Anfrage


Die Preise (€) verstehen sich pro Person und pro Tag bei einem Mindestaufenthalt  von 7 Tage (je nach Angebotsliste) inkl. Umsatzsteuer.
Es ist üblich, dass bei einer Buchung ein Angeld von 30% des Gesamtpreises bezahlt wird. Das Angeld ist eine Garantie des Mietvertrages und wird im Falle einer Stornierung durch den Gast, vom Beherbergungsbetrieb im Normalfall nicht zurückerstattet.
Wir weisen darauf hin, dass in allen Südtiroler Beherbergungsbetrieben eine Gemeinde-Aufenthaltsabgabe eingehoben wird.

Kostenlose Nutzung aller Busse mit der Val Gardena Mobilcard. Genießen Sie Ihren autofreien Urlaub!

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Reservierung: Reservierungen und Stornierungen können nur schriftlich anerkannt werden.

Angeld: bei Fixreservierungen bzw. online Buchungen bitten wir um ein Angeld in Höhe von ca. 30 % des Gesamtpreises. Das Angeld muss spätestens binnen 1 Woche nach Buchung erfolgen.

Tipp: Schließen Sie eine Reiserücktrittsversicherung ab. Sie schützt Sie vor Stornogebühren, sollten Sie aus einem gewichtigen Grund Ihren Urlaub nicht antreten können. Bei nicht abgeschlossener Reiserücktrittversicherung wird das Angeld nicht zurückerstattet.

An- und Abreise: Ihr Ferienzuhause steht Ihnen am Anreisetag ab 13 Uhr zur Verfügung. Bei Anreise nach 18 Uhr bitten wir um Benachrichtigung. Die Abreise muss am Abreisetag bis spätestens 09.00 Uhr erfolgen. Spätere Abreisen werden mit einem Zusatztag verrechnet.

Stornierung: bei Stornierung der Buchung, erlauben wir uns folgende Stornogebühren zu verrechnen (s. Art. 7 AGB)

Bis 5 Monate vor
Anreisedatum
Bis 4 Monate vor
Anreisedatum
Bis 3 Wochen vor
Anreisedatum
Innerhalb 3 Wochen vor
Anreisedatum
0%
50%
90%
100%

Reise-Storno-Schutz: Vor Reiseantritt kann schon mal etwas Unvorhergesehenes passieren. Mit dem Abschluss der Reiserücktrittsversicherung sind Sie finanziell abgesichert.

Angebote: Die Angebote (schriftlicher als auch mündlicher Art) haben eine Gültigkeit von maximal einem Tag. Eventuelle Änderungen müssen berechnet werden.
Im Übrigen verweisen wir auf die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die den Grödner Tourismusvereinen angeschlossenen Beherbergungsbetriebe“ in jeweils gültiger Fassung, welche dem Beherbergungsvertrag zugrunde liegen.

Guest-PASS - AGBs
• Bei Vervollständigung des Aufenthaltsvertrags wird dem Gast der Südtirol Alto Adige Guest Pass (in Folge Guest Pass) ausgestellt, der laut Beschluss der Südtiroler Landesregierung Nr. 732/2022 für die gesamte Dauer seines Aufenthalts sowie ab 0:00 Uhr des Tages der Anreise bis 24:00 Uhr am Tag der Abreise gültig ist.
• Der Guest Pass umfasst die Nutzung aller öffentlichen Verkehrsmittel innerhalb des Südtirolmobil-Verbundgebiets sowie zusätzliche Leistungen, welche pro Tourismusorganisation unterschiedlich ausfallen. Detaillierte Informationen finden Sie unter: suedtirol-guestpass.info.
• Einziger Südtirol weiter Träger des Guest Pass ist das Mobilitätskonsortium welches als einheitliche Koordinierungsstelle gemäß obigen LR-Beschluss vom Landesverband der Tourismusorganisationen Südtirols (LTS) am 16.11.2022 ernannt wurde. Die Einzelheiten der mit dem Guest Pass verbundenen Zusatzleistungen sowie die Nutzungsbedingungen des Guest Pass werden von dem mit der Ausstellung und Verwaltung des Guest Pass beauftragten Dritten mitgeteilt. Detaillierte Informationen finden Sie unter: suedtirol-guestpass.info.